FAIRmieter

Wir informieren

Die Zufriedenheit der Mieter ist das A und O des Kunden und somit auch unser Anspruch. Deshalb sehen wir von der ThermaCon Gruppe es als selbstverständlich an, dass wir sowohl unseren Kunden als auch den Mietern keinerlei Zusatzkosten zumuten.

Da der Mieter nicht bei der Auftragsvergabe mit eingebunden wird, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Preise fair und transparent für den Mieter zu gestalten.

Der Hauseigentümer hat dafür Sorge zu tragen, für seine Mieter, einen Messdienst zu beauftragen, der die Kosten für die Anmietung der Geräte und Erstellung der jährlichen Heizkostenabrechnung so kostengünstig wie möglich erstellt.

Da dem Vermieter durch die Heizkostenverordnung die Verpflichtung zur Verbrauchserfassung auferlegt wird, erhält er im Gegenzug die Möglichkeit die durch die Verbrauchserfassung entstehenden Kosten mit der Heizkostenabrechnung auf den Mieter umzulegen. Zu den Kosten der Verbrauchserfassung gehören:

  1. Die Kosten der Anmietung der Verbrauchserfassungsgeräte.
  2. Die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung durch das Abrechnungsunternehmen.
  3. Diese Kosten umfassen die Ablösung des Erfassungsgerätes, den evtl. Austausch der Messampulle bei Verdunsten, die Kontrolle der Erfassungsgeräte auf ihre Funktionsfähigkeit, die Erstellung der Heizkostenabrechnung und Verteilung auf die einzelnen Nutzer.